Das Privatgutachten:
Dieses Gutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben.
Hierzu zählen z. B. :
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Privatpersonen
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Rechtsanwälte
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Versicherungen
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Unternehmungen
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Banken
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Behörden
Das Privatgutachten dient auf objektiver und unparteilicher Basis der Klärung im Falle eines Mangels oder Schadens sowie der evtl. Sicherung von Beweisen. Es ermöglicht Schlüsse zur Verantwortlichkeit.
Erfahrungsgemäß führt das Privatgutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen zum sofortigen Handeln des "Schuldigen" - ohne langwierigen Rechtsstreit.