Streitgutachten
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Das Streigutachten:
Die Gerichte beauftragen zur Klärung strittiger Fragen zwischen den Parteien vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens. In diesen Gutachten sind grundsätzlich nur die Beweisfragen des Gerichtes aus fachlicher Sicht zu beantworten. Hierbei sind von dem Sachverständigen keine rechtlichen Entscheidungen zu treffen.
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Wilhelm Körner
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Öffentlicher bestellter und vereidigter Sachverständiger
der Handwerkskammer Köln für das Dachdeckerhandwerk
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Dachdeckermeister
Staatlich anerkannter Fachleiter für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik
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