Streitigkeiten zwischen Bauherren und Handwerkern oder Architekten und Handwerkern resultieren erfahrungsgemäß aus einer unzureichenden Vorwegfestlegung der Anforderungen in der Planung.
Jede Baumaßnahme erfordert grundsätzlich konkrete Festlegungen der
Anforderungen als Grundlage. Die Planung ist Sache des Bauherren. Das heißt,
er hat sie selbst durchzuführen oder versichert sich fachlicher Hilfe. Grundsätzlich
geht eine unzureichende und falsche Planung zu Lasten des Bauherrn.
Die auf dieser Seite aufgeführte Katalogisierung meiner Leistungen, beginnend
mit der Planung bis hin zur Abnahme, sichert die vertragsgerechte Erstellung der Werksleistung.