Die Baubegleitung wird auch Bauleitung oder Objektüberwachung genannt.
Bei dieser Tätigkeit wird die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen (Leistungsverzeichnis) überwacht und dokumentiert.
Um festzustellen und erkennen zu können, ob die Arbeiten der (anerkannten Regel der Technik) entsprechen, muss die Bauleitung von Fachleuten durchgeführt werden.
Weiterhin soll der Bauleiter die Fähigkeit besitzen, eventuelle Abweichungen der vereinbarten Leistung verständlich und sach- und fachgerecht mit dem Handwerker vor Ort zu klären.