Diese Kategorie von Sachverständigen ist speziell für die präventive Gewährleistung der technischen Sicherheit bei bestimmten gefährlichen, kontrollierbedürftigen technischen Systemen, Anlagen und Geräten bestellt. Die Sachverständigen müssen ihre Sachkunde vor einer staatlichen Stelle nachgewiesen haben und erhalten dann eine amtliche Anerkennung.
Diese Sachverständigen nehmen also quasi hoheitliche Aufgaben wahr, wie z. B.
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Überprüfung überwachungsbedürftiger technischer Anlage
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KFZ-Regelüberwachung
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im bauaufsichtlichen Bereich
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Prüfungsaufgaben im Bereich Baustatik
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im Lebensmittelbereich