Dieser Begriff stellt eine Personenzertifizierung nach den europäischen Normen dar.
Es handelt sich hierbei um ein privatrechtliches, nicht im gesetzlich geregelten Bereich gegebenes Verfahren, das europaweit als Qualifikationsstandard und -bestätigung für Sachverständige Anerkennung findet.
Eine Zertifizierung führt nicht ohne weitere Überprüfung zu einer öffentlichen Bestellung.
Zu den Tätigkeiten gehören z. B.